1.1 Alle Lieferungen und Leistungen der Günther Kilian – GKS erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit über deren Geltung eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Diese werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Günther Kilian – GKS in Kenntnis entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragsgebers ihre Leistungen und Lieferungen vorbehaltslos erbringt.
2.1 Der Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und der Günther Kilian – GKS erfolgt durch Annahme des Angebotes der Günther Kilian – GKS durch den Auftraggeber, oder durch Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Günther Kilian – GKS gegenüber dem Auftraggeber.
2.1 Besondere Vereinbarungen oder Änderungen gegenüber dem Angebot, die zwischen dem Auftraggeber und der Günther Kilian – GKS hinsichtlich der Ausführung des Auftrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.3 Bis zur Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber sind die Angebote der Günther Kilian – GKS freibleibend.
3.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, soweit diese nicht in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen ist.
3.2 Soweit die Leistungen der Günther Kilian – GKS nicht zu einem festgelegten Festpreis beauftragt wurden, werden die angefallenen Arbeit-und Reisezeiten, sowie die verbrauchten Materialien zu den in dem Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, insbesondere Aufenthalts-und Fahrtkosten werden zusätzlich berechnet.
3.3 Sind keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden, ist die Zahlung mit Erbringung/Lieferung der Leistung und Abnahme durch den Auftragnehmer fällig. Schecks und Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung aller anfallenden Spesen angenommen.
3.4 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche der Günther Kilian – GKS nur berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
4.1 Im Fall der Beauftragung einer Trockeneisreinigung gewährleistet die Günther Kilian – GKS , dass sich der Vertragsgegenstand für die Durchführung eines Trockeneisreinigungsverfahrens in der branchenüblich vorgesehenen Weise einigt, sowie die sach-und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
4.2 Die Günther Kilian – GKS übernimmt keine Gewähr für die Materialfestigkeit des Werkstücks an dem die Trockeneisreinigung durchgeführt wird, sofern nicht aufgrund einer fachgerechte Inaugenscheinnahmen erkennbar ist, dass das Werkstück für eine solche Bearbeitung ungeeignet ist. Zur eingehenden Untersuchung des Werkstücks, insbesondere zur Entnahme von Materialproben, ist die Günther Kilian – GKS nicht verpflichtet.
4.3 Der Auftragnehmer wurde darüber aufgeklärt, dass das Trockeneisreinigungsverfahren mit hohen Lärmemissionen und starken Verschmutzungen durch die von den Werkstücken abgelösten Beschichtungen verbunden ist. Im Fall der Durchführung des Auftrages auf dem Grundstück des Auftraggebers oder eines Dritten hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass eventuell erforderliche Genehmigungen Dritter oder der Behörden vorliegen und Gegenstände und Räume gegen den auftretenden Schmutz geschützt werden.
4.4 Die Günther Kilian – GKS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
4.5 Im Fall der Reinigung eines Werkstücks im Trockeneisverfahren oder im Sandstrahlverfahren ist die Haftung der Günther Kilian – GKS auf das zehnfache des Reinigung und Bearbeitungspreises begrenzt, maximal jedoch die Höhe des Wertes des Werkstücks.
6.1 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Republik Österreich anzuwenden.
6.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Wels für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Die Günther Kilian – GKS ist unabhängig hiervon berechtigt am Wohnsitz/Sitz des Auftraggebers zu klagen.